Oberstufe: Qualifikationsphase
Leistungsbewertung
Die Bewertung erfolgt über Noten mit Tendenz bzw. Punkten:
Note | 1+ | 1 | 1- | 2+ | 2 | 2- | 3+ | 3 | 3- | 4+ | 4 | 4- | 5+ | 5 | 5- | 6 |
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Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Prozent | 95 | 90 | 85 | 80 | 75 | 70 | 65 | 60 | 55 | 50 | 45 | 40 | 33 | 27 | 20 |
- Die Leistungen der vier Halbjahre der Qualifikationsphase 11/I, 11/II, 12/I, 12/II werden getrennt bewertet. Die erreichten Halbjahresnoten bilden die Grundlage der Berechnung der Gesamtqualifikation.
- Die Bewertungsbereiche: Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündl. Leistungsfeststellung gehen (sofern sie erbracht wurden) jeweils mit 33,3% in die Berechnung der Kurshalbjahresnote ein.
- Leistungen aus dem Unterricht, wie Lernerfolgskontrollen, Vorträge und sonstige unterrichtliche Leistungen bilden den anderen Anteil der Halbjahresnote.
Inhaltliche Anforderung an Klausuren
- Die Anforderungen in den Klausuren steigen im Verlauf der Qualifikationsphase sowohl im Umfang als auch inhaltlich auf Abiturniveau:
- Anforderungsbereich I
- Wiedergabe von Sachverhalten sowie die Verwendung erlernter fachbezogener Arbeitsweisen
- Anforderungsbereich II
- selbstständiges Anwenden erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf veränderte oder neue Problemstellungen
- Anforderungsbereich III
- selbstständige Lösung einer vielschichtigen Aufgabe einschließlich der Entscheidung über den Lösungsweg mit Begründungen, Schlussfolgerungen und Wertungen
- In den Aufgaben der Klausur muss folgende Wichtung der Bereiche gegeben sein:
- AFB III < AFB I < AFB II ≤ 50%
Anzahl und Länge der Klausuren (Kl. 11)
1. Schulhalbjahr | 2. Schulhalbjahr | ||
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LK mind. 135 min (1) |
GK |
LK mind. 135 min (1) |
GK |
Je eine in beiden LK Im Fach Deutsch beträgt die Klausurdauer 180 min. |
Je eine in: |
je eine in beiden LK Im Fach Deutsch beträgt die Klausurdauer 180 min. |
Je eine in: |
(1) Die Entscheidung über die Dauer trifft die jeweilige Fachkonferenz.
Anzahl und Länge der Klausuren (Kl. 12)
- in allen vier Abiturprüfungsfächern je eine pro Halbjahr
- In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern wird die Klausur in 12/I unter Abiturbedingungen geschrieben.
3. Schulhalbjahr |
4. Schulhalbjahr |
||
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LK |
GK |
LK |
GK |
je eine in beiden LK 300 min in 270 min |
eine im schriftl. Abiturprüfungsfach 240 min in DE 210 in sonstigen Fächern eine im mdl. Abiturprüfungsfach 90 min |
je eine in beiden LK mind. 135 min (1) Im Fach Deutsch |
je eine im schriftl. und 90 min |
(1) Die Entscheidung über die Dauer trifft die jeweilige Fachkonferenz.
Anderer Leistungsnachweis
- Im 1. bis 3. Schulhalbjahr kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis (ALN) erbracht werden.
- Die Anzahl der Klausuren bleibt davon unberührt.
- Ziel: Förderung der Fähigkeit, ein selbst gewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.
Anforderungen und Bewertung
- Der ALN ist mit den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen einer Klausur vergleichbar und kann als Gruppenarbeit erbracht werden.
- Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung sowie Bewertungskriterien und Bewertung sind schriftlich zu fixieren.
- Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur bis zum Ablauf der ersten 14 Tage des Semesterbegins erfolgen.
- Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.
Möglichkeiten
- Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu "normalen" Referaten
- Beitrag zu einem Wettbewerb
- Durchführung von Experimenten mit schriftl. Auswertung oder Vortrag oder Demonstration
- Vorstellung einer fremdsprachlichen Originalliteratur
- Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb
- Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft
Die mündliche Leistungsfeststellung
Die mündliche Leistungsfeststellung findet im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase statt und ist in einer fortgeführten Fremdsprache zu erbringen. (Dies gilt nicht für Latein.)
Sie dient dem Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz in den Bereichen der Diskurs- und der Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens, Niveau B2.
Ist das Fach Englisch oder Französisch schriftliches Prüfungsfach, muss in diesem Fach die mündliche Leistungsfeststellung erfolgen.
Es ist in beiden Sprachen eine mündliche Leistungsfeststellung zu erbringen, wenn beide Sprachen schriftliche Prüfungsfächer sind.
Sie erfolgt als Gruppengespräch mit i.d.R. drei Schüler/innen und hat dabei eine Dauer von 20 Minuten.
Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.
Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.
Rücktritt
(siehe Kurse - Belegverpflichtung)
Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich:
- wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann
- auf Antrag, wenn auf Grund eines längeren Unterrichtsversäumnisses oder aus anderen Gründen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gefährdet ist
Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden.
Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.
Weitere Infos
Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloads finden Sie auf der Seite PDF-Downloads.