Schülerinnen und Schüler können für einen längstens einjährigen selbstorganisierten Schulbesuch im Ausland beurlaubt werden.
Antragsstellung:
Die Antragsstellung muss den konkreten Zeitraum der Beurlaubung, die besuchte Jahrgangsstufe im Ausland und das Zielland enthalten. Die Bescheinigung der im Ausland besuchten Schule kann nachgereicht werden.
Beurlaubung bis max. 3 Monate | – Beratung durch Schulleitung (Herr Limbach, Frau Keufert) |
Beurlaubung bis max. 1 Jahr | – Beratung durch Schulleitung (Frau Keufert) |
Allgemeine Informationen und Erfahrungsberichte erhalten interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern am jährlichen „Informationsabend Auslandsschulbesuch“ im November (siehe Terminplan).