Schulbesuch im Ausland

Schülerinnen und Schüler können für einen längstens einjährigen selbstorganisierten Schulbesuch im Ausland beurlaubt werden.

Antragsstellung:

Die Antragsstellung muss den konkreten Zeitraum der Beurlaubung, die besuchte Jahrgangsstufe im Ausland und das Zielland enthalten. Die Bescheinigung der im Ausland besuchten Schule kann nachgereicht werden.

Beurlaubung bis max. 3 Monate

– Beratung durch Schulleitung (Herr Limbach, Frau Keufert)
– formlose Antragsstellung an Schulleiter
– Vorlage der Bescheinigung des Auslandsschulbesuchs

Beurlaubung bis max. 1 Jahr

– Beratung durch Schulleitung (Frau Keufert)
– Antragsstellung mit Formular (Link einfügen:
https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/66/09_VV_Formblatt_2.pdf) über Schulleitung (Fr. Keufert) an das Schulamt
– Vorlage der Bescheinigung des Auslandsschulbesuchs

Allgemeine Informationen und Erfahrungsberichte erhalten interessierte Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern am jährlichen „Informationsabend Auslandsschulbesuch“ im November (siehe Terminplan).

Richtlinie im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (in Erarbeitung)

Sehen sie das?

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