Hausordnung

Präambel

Unsere Schule soll ein Ort des Miteinanders, der Bildung, des Lernens und Arbeitens sowie
eines vielseitigen und anregenden Schullebens sein. Deshalb sind Toleranz, Rücksicht, Res-
pekt und Hilfsbereitschaft die Maßstäbe für unser aller Verhalten.
Die Hausordnung bildet den Rahmen für das gemeinsame Arbeiten und Leben. Sie gilt im
Schulgebäude und auf dem Schulgelände und ergänzt das brandenburgische Schulgesetz.
Sie wurde von den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern erarbeitet
und in der Schulkonferenz beschlossen und zeigt damit einen breiten Konsens bezüglich
der Gestaltung unseres gemeinschaftlichen Schullebens.

1. Vielfalt und Antidiskriminierung

Unsere Schule versteht sich als ein Ort des respektvollen Miteinanders, an dem gesellschaft-
liche Vielfalt wertgeschätzt und aktiv gefördert wird. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft
verpflichten sich, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen und jeglicher Form von Aus-
grenzung oder Herabwürdigung entschieden entgegenzutreten. Verfassungsfeindliche,
queerfeindliche, rassistische, antisemitische sowie extremistische Äußerungen und Hand-
lungen oder das Tragen entsprechender Symbole und Kleidung sind auf dem Schulgelände
strikt untersagt.

2. Zeitenregelung

3. Pausen und unterrichtsfreie Zeiten

(1) Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 – 10) gehen in den
Hof- und Mittagspausen auf die Schulhöfe. Sie dürfen sich nicht im Bereich der Park-
plätze und der Fahrradständer aufhalten. Über z. B. wetterbedingte Ausnahmen ent-
scheidet die Schulleitung.
(2) Im Zeitfenster nach den Herbstferien bis zu den Osterferien kann die Mensa in der 1.
Hofpause (09:00-09:25 Uhr) zum gemeinsamen Essen auf den verfügbaren Sitzplätzen
genutzt werden. Der sorgsame Umgang mit Einrichtungsgegenständen sowie das sau-
bere Hinterlassen der Tische und der Mensa insgesamt wird durch die Nutzenden ge-
währleistet.
(3) Die Schülerinnen und Schüler können auch in der 2. Pause (10:55-11:10 Uhr) die
Schulhöfe nutzen.
(4) Während der Freistunden, bei Unterrichtsausfall und in den Pausen dürfen Schülerinnen
und Schüler der gymnasialen Oberstufe (ab Klasse 11) das Schulgelände auf eigene
Gefahr verlassen. Von diesen benötigen alle minderjährigen Lernenden das Einver-
ständnis ihrer Sorgeberechtigten.

4. Ordnung und Sauberkeit

(1) Alle sind dafür verantwortlich, dass die Schule sauber und in einem guten Zustand bleibt
und verhalten sich entsprechend.
(2) Abfälle gehören nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
(3) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
(4) Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht werden, weil die Schule bzw. der Schulträ-
ger bei Verlust oder Beschädigung nicht haftet.
(5) Die Wege von und zu den Fahrradständern dürfen nicht fahrend zurückgelegt werden.
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Fahrradfahren verboten.
(6) Fahrräder müssen auf dem Schulhof in den Fahrradständern abgestellt und sollten ge-
sichert werden.
(7) In den Fachräumen sind die dort aushängenden besonderen Verhaltenshinweise zu be-
achten. Raumgestaltungen müssen mit den raumverantwortlichen Lehrkräften abge-
sprochen werden. Mitteilungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen auszuhän-
gen.
(8) Der achtsame Umgang mit fremdem Eigentum ist für uns selbstverständlich.

5. Elektronische Geräte

(1) Schülerinnen und Schüler dürfen elektronische Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lern-
mitteln gehören (z. B. Smartphone, Smartwatch, Handy etc.), auf dem gesamten Schul-
gelände nicht nutzen. Die o. g. Geräte müssen abgeschaltet sein und in der Schultasche
oder im Schließfach aufbewahrt werden. Nicht betroffen sind elektronische Geräte, die
nachweislich aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
(2) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen ihre privaten Endgeräte
ausschließlich in den Freistunden nutzen, sofern sie nicht den laufenden Schulbetrieb
stören.
(3) Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind in der Schule oder auf dem Schulgelände
insbesondere im Unterricht nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen und nur mit
Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Sollen entsprechende Aufnahmen veröffentlicht wer-
den, sind die schriftliche Zustimmung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Sorgebe-
rechtigten und zusätzlich das Einverständnis der Schulleitung erforderlich. Datenschutz-
regelungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Einzelheiten zum Umgang mit schuleigenen digitalen Geräten (v. a. iPads) werden in
den Verträgen und entsprechenden Hinweisen (Belehrung / Regelkatalog) getroffen.

6. Rauchen und Verbot von Suchtmitteln und Waffen

Alle Suchtmittel, hierzu zählen u. a. Drogen und Alkohol, das Rauchen oder Vapen, und
Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten. Über Ausnahmen
zum Verzehr von Alkohol entscheidet die Schulleitung.

7. Notfälle

(1) Feueralarm wird durch einen Dauerton angezeigt. Das Verhalten bei Feueralarm richtet
sich nach den in den Räumen hängenden Alarmplänen.
(2) Im Notfall ist eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu benachrichtigen. Erste-Hilfe-
Schränke befinden sich in den naturwissenschaftlichen Räumen, im Sportlehrkräftezim-
mer, im Lehrkräftezimmer, im Sekretariat und beim Hausmeister.

8. Besucherinnen und Besucher

Zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Lernenden und zum Schutz des persönli-
chen sowie schulischen Eigentums ist es erforderlich, dass sich alle Besucherinnen und Be-
sucher unverzüglich im Sekretariat anmelden.

9. Inkrafttreten

Die Hausordnung wurde am 16.06.2025 von der Schulkonferenz des Weinberg-Gymnasi-
ums beschlossen und gilt ab 01.07.2025. Sie ersetzt die vom 02.03.2015 beschlossene
Fassung.

Hausordnung des Weinberg-Gymnasiums Kleinmachnow | Stand: 16.06.2025