Präambel
Unsere Schule soll ein Ort des Miteinanders, der Bildung, des Lernens und Arbeitens sowie eines vielseitigen und anregenden Schullebens sein. Deshalb sind Toleranz, Rücksicht, Respekt und Hilfsbereitschaft die Maßstäbe für unser aller Verhalten. Die Hausordnung bildet den Rahmen für das gemeinsame Arbeiten und Leben. Sie gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände und ergänzt das brandenburgische Schulgesetz. Sie wurde von den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern erarbeitet und in der Schulkonferenz beschlossen und zeigt damit einen breiten Konsens bezüglich der Gestaltung unseres gemeinschaftlichen Schullebens.
1. Vielfalt und Antidiskriminierung
Unsere Schule versteht sich als ein Ort des respektvollen Miteinanders, an dem gesellschaftliche Vielfalt wertgeschätzt und aktiv gefördert wird. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft verpflichten sich, ein diskriminierungsfreies Umfeld zu schaffen und jeglicher Form von Ausgrenzung oder Herabwürdigung entschieden entgegenzutreten. Verfassungsfeindliche, queerfeindliche, rassistische, antisemitische sowie extremistische Äußerungen und Handlungen oder das Tragen entsprechender Symbole und Kleidung sind auf dem Schulgelände strikt untersagt.
2. Zeitenregelung
3. Pausen und unterrichtsfreie Zeiten
(1) Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 – 10) gehen in den Hof- und Mittagspausen auf die Schulhöfe. Sie dürfen sich nicht im Bereich der Parkplätze und der Fahrradständer aufhalten. Über z. B. wetterbedingte Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
(2) Im Zeitfenster nach den Herbstferien bis zu den Osterferien kann die Mensa in der 1. Hofpause (09:00-09:25 Uhr) zum gemeinsamen Essen auf den verfügbaren Sitzplätzen genutzt werden. Der sorgsame Umgang mit Einrichtungsgegenständen sowie das saubere Hinterlassen der Tische und der Mensa insgesamt wird durch die Nutzenden gewährleistet.
(3) Die Schülerinnen und Schüler können auch in der 2. Pause (10:55-11:10 Uhr) die Schulhöfe nutzen.
(4) Während der Freistunden, bei Unterrichtsausfall und in den Pausen dürfen Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe (ab Klasse 11) das Schulgelände auf eigene Gefahr verlassen. Von diesen benötigen alle minderjährigen Lernenden das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten.
4. Ordnung und Sauberkeit
(1) Alle sind dafür verantwortlich, dass die Schule sauber und in einem guten Zustand bleibt und verhalten sich entsprechend.
(2) Abfälle gehören nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
(3) Fluchtwege dürfen nicht verstellt werden.
(4) Wertgegenstände sollten nicht mitgebracht werden, weil die Schule bzw. der Schulträger bei Verlust oder Beschädigung nicht haftet.
(5) Die Wege von und zu den Fahrradständern dürfen nicht fahrend zurückgelegt werden. Auf dem gesamten Schulgelände ist das Fahrradfahren verboten.
(6) Fahrräder müssen auf dem Schulhof in den Fahrradständern abgestellt und sollten gesichert werden.
(7) In den Fachräumen sind die dort aushängenden besonderen Verhaltenshinweise zu beachten. Raumgestaltungen müssen mit den raumverantwortlichen Lehrkräften abgesprochen werden. Mitteilungen sind nur an den dafür vorgesehenen Stellen auszuhängen.
(8) Der achtsame Umgang mit fremdem Eigentum ist für uns selbstverständlich.
5. Elektronische Geräte
(1) Schülerinnen und Schüler dürfen elektronische Geräte, die nicht zu den Lehr- und Lern- mitteln gehören (z. B. Smartphone, Smartwatch, Handy etc.), auf dem gesamten Schulgelände nicht nutzen. Die o. g. Geräte müssen abgeschaltet sein und in der Schultasche oder im Schließfach aufbewahrt werden. Nicht betroffen sind elektronische Geräte, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen benötigt werden.
(2) Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe dürfen ihre privaten Endgeräte ausschließlich in den Freistunden nutzen, sofern sie nicht den laufenden Schulbetrieb stören.
(3) Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind in der Schule oder auf dem Schulgelände insbesondere im Unterricht nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen und nur mit Erlaubnis der Lehrkraft gestattet. Sollen entsprechende Aufnahmen veröffentlicht werden, sind die schriftliche Zustimmung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Sorgeberechtigten und zusätzlich das Einverständnis der Schulleitung erforderlich. Datenschutzregelungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Einzelheiten zum Umgang mit schuleigenen digitalen Geräten (v. a. iPads) werden in den Verträgen und entsprechenden Hinweisen (Belehrung / Regelkatalog) getroffen.
6. Rauchen und Verbot von Suchtmitteln und Waffen
Alle Suchtmittel, hierzu zählen u. a. Drogen und Alkohol, das Rauchen oder Vapen, und Waffen sowie waffenähnliche Gegenstände jeglicher Art sind verboten. Über Ausnahmen zum Verzehr von Alkohol entscheidet die Schulleitung.
7. Notfälle
(1) Feueralarm wird durch einen Dauerton angezeigt. Das Verhalten bei Feueralarm richtet sich nach den in den Räumen hängenden Alarmplänen.
(2) Im Notfall ist eine Lehrkraft oder das Sekretariat zu benachrichtigen. Erste-Hilfe- Schränke befinden sich in den naturwissenschaftlichen Räumen, im Sportlehrkräftezimmer, im Lehrkräftezimmer, im Sekretariat und beim Hausmeister.
8. Besucherinnen und Besucher
Zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Lernenden und zum Schutz des persönlichen sowie schulischen Eigentums ist es erforderlich, dass sich alle Besucherinnen und Besucher unverzüglich im Sekretariat anmelden.
9. Inkrafttreten
Die Hausordnung wurde am 16.06.2025 von der Schulkonferenz des Weinberg-Gymnasiums beschlossen und gilt ab 01.07.2025. Sie ersetzt die vom 02.03.2015 beschlossene Fassung.
Hausordnung des Weinberg-Gymnasiums Kleinmachnow | Stand: 16.06.2025