Besonderheiten in den Jahrgängen

Stand: Juni 2025

Schwerpunktunterricht

  • Verstärkung des Fachunterrichtes
  • Wahlpflichtunterricht
  • Pflichtunterricht in weiteren Fächern
  • Maßnahmen der individuellen Förderung

Ziel des Schwerpunktunterrichtes

  • Förderung von Neigungen und Fähigkeiten
  • Vertiefung des Pflichtunterrichtes
  • zusätzliche Lernangebote
  • andere methodische Ansätze des Unterrichts
  • kein Nachhilfeunterricht

Angebot der Schwerpunktfächer

  • Astronomie
  • Biologie
  • Chemie
  • Latein
  • Politische Bildung

Wahl des Faches

  • Schüler*innen wählen einen Erst- und Zweitwunsch
  • die Aufnahme in ein Fach wird schriftlich bestätigt
  • die Aufnahme in den Schwerpunktunterricht ist für die Klasse 9 verbindlich
  • die Aufnahme in Latein ist für Klasse 9 und 10 verbindlich, wenn das Fach in Jahrgang 10 und ggf. in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden soll
  • offensichtliche Fehlwahlen können auf Antrag der Lehrkraft oder der Eltern bis zum Ende des ersten Halbjahres der Klasse 9 durch Beschluss der Klassenkonferenz korrigiert werden
  • über einen späteren Wechsel entscheidet der Schulleiter auf Empfehlung der Klassenkonferenz

Bewertung im Schwerpunktunterricht

  • Die Bewertung erfolgt entsprechend den Beschlüssen der Lehrerkonferenz und der Fachkonferenzen
  • die Noten im Schwerpunktunterricht sind versetzungsrelevant
  • Klassenarbeiten können geschrieben werden

Dritte Fremdsprache

  • Latein ab Klasse 9, (ab SJ 21/22) durchgängig dreistündig
  • Mindestzahl von 20 Schülern für die Einrichtung eines Kurses
  • Leistungsbewertung erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse der Fachkonferenzen

Vorbereitung der Leistungsmappe

  • In der Klassen- und Kursfahrwoche
  • Vermittlung von Arbeitstechniken
  • Besuch von wissenschaftlichen Bibliotheken
  • Zeit für erste Recherchen, Anfertigung der Gliederung
  • Exkursionstage

Betriebspraktikum

  • Ziel ist das Sammeln von Erfahrungen in verschiedenen Arbeitsbereichen der Praktikumsstelle
  • Termin nach den Winterferien (2 Wochen)
  • Einweisung erfolgt zu Beginn der 9. Klasse durch die unterrichtenden WAT-Lehrkräfte
  • Praktikumsplätze sollten erreichbar sein, sodass eine Betreuung erfolgen kann
  • Ausnahmen nur über schriftliche Beantragung an den Schulleiter

Weitere Infos und Downloads

Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloads zum Betriebspraktikum finden Sie auf der Seite PDF-Downloads.

Stand: September 2025

Doppelfunktion der Jahrgangsstufe 10

Am Gymnasium bildet die Jahrgangsstufe 10 den Abschluss der Sekundarstufe I. Sie gilt zugleich als Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe, an die sich eine zweijährige Qualifikationsphase anschließt.

Daher umfasst die Wochenstundentafeln der Jahrgangsstufe 10 alle Fächer, die im Rahmen des Kursangebotes der Schule in der Qualifikationsphase verpflichtend zu belegen sind oder als Abiturprüfungsfach gewählt werden sollen. Diese Fächer sind mindestens zweistündig zu unterrichten. Soweit diese Fächer nicht in der Kontingentstundentafel ausgewiesen sind, werden sie im Rahmen des Schwerpunktunterrichtes angeboten.

Besondere Höhepunkte im Jahrgang

  • Klassenfahrt i. d. R. in der 5. Unterrichtswoche nach den Sommerferien

  • Projektwoche im November: „Wissenschaft bewegt“:
    Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in selbstgewählten, auch klassenübergreifenden Gruppen und stellen ein selbstgewähltes, wissenschaftliches Thema in Gruppen in Form eines Science Slams vor. Bei der Präsentation zählt also nicht nur die fachliche Korrektheit, sondern auch wie unterhaltsam die Vorstellung ist.

  • naturwissenschaftliches Praktikum im Februar:
    An drei Tagen werden in den naturwissenschaftlichen Fächern besondere experimentelle Methoden bzw. Auswertungstechniken in den Mittelpunkt gerückt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in jedem Fachbereich jeweils einen Tag lang gemeinsam in gemischten Gruppen an besonderen Aufgabenstellungen, die tiefere und intensive Einblicke in die Fächer Biologie, Chemie und Physik ermöglichen.

  • Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe und Kurswahl: siehe Infoveranstaltung im Januar

  • Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10

Schwerpunktunterricht in Jahrgangsstufe 10

Im Jahrgang 10 werden neben den Fächern der Kontingentstundentafel https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sek_i_v#A1 folgende Fächer zur individuellen Wahl und Erweiterung der Kurswahlmöglichkeiten in der gymnasialen Oberstufe angeboten:

Künstlerischer Bereich (zweistündig):

  • Kunst

  • Musik

Fächer zur Erweiterung des Kursangebots in der gymnasialen Oberstufe (i. d. R. zweistündig)

  • Darstellendes Spiel

  • Informatik

  • Technik

  • Philosophie

  • Geschichte bilingual

  • Latein (Fortführung aus Klasse 9, dreistündig)

Aus diesem Angebot werden drei Fächer gewählt (darunter mindestens eines der Fächer Kunst und Musik).

Da die Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien auch die Funktion der „Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe“ bildet, können nur die Fächer in der gymnasialen Oberstufe als Kurse belegt werden, die auch durchgängig in Klasse 10 besucht worden sind.

Daher dient das Fächerangebot des Schwerpunktunterrichts dem Kennenlernen und Ausprobieren von Fächern, die in der Oberstufe gewählt werden können, aber nicht im Klassenverband unterrichtet werden.

Die gewählten Fächer müssen nicht in der gymnasialen Oberstufe fortgeführt werden.

Prüfungen am Ende der Jahrgansstufe 10

Laut der aktuell gültigen Sekundarstufe I-Verordnung finden am Ende der Jahrgangsstufe 10 zentrale schriftliche und mündliche Prüfungen statt.
Die Änderung der Verordnung ist zu Februar 2026 geplant – damit könnten die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 ab dem Schuljahr 2025/26 entfallen.

Prüfungsfächer:

  • Deutsch (schriftlich, 180 Min.)

  • Mathematik (schriftlich, 135 Min.)

  • Englisch (schriftlich, zweiteilig)
    – Hörverstehen (45 Min.) und
    – Schreiben (60 Min.)

  • Fremdsprache
    mündliche Gruppenprüfung (15 – 20 Min.)
    in einer selbst gewählten Fremdsprache (EN, FR, SN)

  • freiwillige mündliche Zusatzprüfungen sind möglich

Bewertung der Prüfungsleistung in Deutsch und Mathematik

Die Abschlussnote ergibt sich zu 60% aus der Jahresnote und zu 40% aus der Prüfungsnote.

Bewertung in den Fremdsprachen

  • mdl. und schriftl. Prüfung in Englisch:
    mdl. 20%, schriftl. 20%, Jahresnote 60%

  • schriftl. EN und mdl. FR oder
    schriftl. EN und mdl. SN
    FR / SN: mdl. 40%, Jahresnote 60%
    EN: schriftl. 20%, Jahresnote 80%

Freiwillige Zusatzprüfungen

  • eine zusätzliche mündliche Prüfung (nicht in dem bereits mündlich geprüften Fach)
    Wertung: mdl. ZP 40%, Jahresnote 60%

  • weitere freiwillige Zusatzprüfungen MA, DE bei Abschlussrelevanz
    Wertung: mdl. ZP 25%, schriftl. P. 25%, Jahresnote 50%

Weitere Infos

Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloads finden Sie auf der Seite PDF-Downloads.

Abiturprüfung:

Prüfungsfächer

  • Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und
    eine mündliche Prüfung.
  • Aus jedem Aufgabenfeld (siehe Kursangebot) ist mindestens ein Fach zu wählen.
  • Unter den Prüfungsfächern müssen sich zwei der folgenden drei Fächer befinden:
    Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache

Schriftliche Prüfungsfächer sind:

  • die beiden Leistungskursfächer (= 1. und 2. Abiturprüfungsfach)
  • ein Grundkursfach (= 3. Abiturprüfungsfach)
    nach Wahl der Schülerin oder des Schülers
  • Achtung:
    • Sofern das Fach Englisch oder das Fach Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt wird, ist die mündliche Leistungsfeststellung in der als schriftliches Prüfungsfach gewählten
      Fremdsprache abzulegen.
    • Werden beide Fremdsprachen als schriftliche Prüfungsfächer gewählt, ist jeweils eine mündliche Leistungsfeststellung in beiden Fremdsprachen abzulegen.

Mündliches Prüfungsfach ist:

  • ein Grundkursfach (= 4. Abiturprüfungsfach)
    nach Wahl der Schülerin oder des Schülers

5. Prüfungskomponente: Besondere Lernleistung (freiwillig)

Zusätzlich kann eine Besondere Lernleistung als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Dabei darf der inhaltliche Gegenstand der Besonderen Lernleistung nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden Leistung sein.

Sie muss einem anderen Fach als den ersten vier Prüfungsfächern zugeordnet werden.

Mit der Besonderen Lernleistung kann ein Aufgabenfeld abgedeckt werden.
(In diesem Fall ist kein Rücktritt von der Erbringung der Besonderen Lernleistung möglich.)

Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung ist nur bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung zulässig.

Wahl der Prüfungsfächer

Prüfungsablauf

Schriftliche Prüfungen  im 1. und 2. Abiturprüfungsfach:

  • 330 min. in Mathematik
  • 315 min. in Deutsch
  • 285 min. in Englisch
  • 300 min. in Biologie, Chemie, Physik
  • 270 min. in den sonstigen Fächern

(Lese- und Wahlzeit ist jeweils enthalten)

Schriftliche Prüfungen im 3. Abiturprüfungsfach:

  • 285 min. in Mathematik
  • 255 min. in Deutsch, Englisch, Französisch
  • 255 min. in Biologie, Chemie, Physik
  • 210 min. in den sonstigen Fächern

(Lese- und Wahlzeit ist jeweils enthalten)

Mündliche Prüfung:

  • Vorbereitungszeit 30 min.
  • Prüfungszeit 20 min, Vortrag mit anschließendem Prüfungsgespräch
  • Gleiche Wichtung von Vortrag und Prüfungsgespräch

Besondere Lernleistung – 5. Prüfungskomponente

  • Besteht aus einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und einem Kolloquium
  • Anfertigung der Arbeit über mindestens zwei Schulhalbjahre
  • Gliederung:
    • Inhaltlicher Teil 15-25 Seiten
    • Arbeitsbericht
    • Kurzfassung und Ergebnisse
    • Literatur und Erklärung
  • Kolloquium 30 min
    • Vorstellung wesentlicher Aspekte der Arbeit
    • Prüfungsgespräch
  • schriftliche Arbeit und Kolloquium bilden gleich gewichtet die Prüfungsnote

Gesamtqualifikation

Einbringungspflichtige Kurse

  • alle Halbjahreskurse der Leistungskursfächer in doppelter Wertung und 30 Halbjahreskurse der übrigen Fächer (einschließlich 3. und 4. Prüfungsfach)
  • Darin müssen enthalten sein:
    • alle Halbjahreskurse der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache
    • vier Halbjahreskurse in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften
  • Berechnung ((Summe der gewichteten Notenpunkte) / 46) x 40 ergibt Punktzahl der Gesamtqualifikation

Mindestanforderungen für die Zulassung zur Prüfung

  • Leistungskurse: höchstens 3 Halbjahresnoten < 5 NP
  • Grundkurse: höchstens 4 Halbjahresnoten < 5 NP
  • Kein einbringungspflichtiger oder belegungspflichtiger Kurs mit null Punkten
  • Die nach der Berechnung
    ((Summe der gewichteten Notenpunkte) / 46) x 40

    ermittelte Gesamtpunktzahl der einzubringenden Kurse muss mindestens 200 betragen.

Mindestanforderungen an die Abiturprüfung

  • In drei Prüfungen jeweils mindestens 5 NP
  • keine Prüfungsleistung mit null Notenpunkten
  • Jedes Ergebnis wird in fünffacher Wertung in die Punktzahl der Abiturprüfung eingebracht. (1)
  • Gesamtmindestpunktzahl der Abiturprüfung: 100 Punkte

(1) Falls eine 5. Prüfungskomponente (besondere Lernleistung) belegt wurde, gehen alle 5 Prüfungen in vierfacher Wertung ein.

Abiturnote

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation und die Punktzahl der Abiturprüfung werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für die Bestimmung der Abiturnote laut Tabelle in Anlage 2 der Gymnasialen Oberstufenverordnung. (siehe auch: Tabelle zur Ermittlung der Abiturdurchschnittsnote)

Seminarkurse:

Der Seminarkurs

Der Seminarkurs dient der fachlichen, fachübergreifenden oder fächerverbindenden Vertiefung in einem oder mehreren Unterrichtsfächern, dem Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder der Berufs- und Studienorientierung.

Der Seminarkurs wird an Schulen in mindestens einer Ausprägung angeboten – als Seminarkurs „Wissenschaftspropädeutik“ oder als Seminarkurs „Studien- und Berufsorientierung“. In beiden Ausprägungen orientiert er sich an einem Unterrichts- oder Leitfach.

Für die Seminarkurse gibt es keine Rahmenlehrpläne. Grundlage sind die „Hinweise zum Seminarkurs in der gymnasialen Oberstufe“ des LISUM vom Juli 2011.

Ab dem Schuljahr 2014/15 muss in allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe der Seminarkurs angeboten werden.

Die Einrichtung der Kurse ist vom Wahlverhalten der SchülerInnen und den schulorganisatorischen Möglichkeiten abhängig.

Wahl des Seminarkurses

Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Wahl des Seminarkurses grundsätzlich frei, d.h. sie müssen nicht den grundständigen Unterricht des jeweiligen Leitfaches besuchen (Ausnahme sind Sprachen, da sind Sprachkenntnisse notwendig).

Angebote 2022/23

Biologie: „Sportmedizin“

Erdkunde: „Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Region
und Brandenburg / Nachhaltige Klimaschutzkonzepte

Geschichte„Museum selber machen“

Kunst: „Schrift und Bild

Berufs- und Studienorientierung: „Unsere Ideen für unsere Zukunft  innovative
Teamprojekte

Angebote 2021/22

Biologie/ Chemie: „Biochemie für Mediziner“

Deutsch: „Die Fragen des Erwachsenwerdens: Identitäts-und Sinnsuche anhand von Adoleszenzromanen“

Pol. Bildung: „Krieg in den Medien – Medien im Krieg“

Sport/ Physik: „Biomechanische Bewegungsanalyse“

Musik/ Berufs- und Studienorientierung: „Berufsbilder der Musik- und Kulturbranche“

Angebote 2020/21

Biologie (+Chemie): „NAWI: Umwelt – Ernährung – Energie“

Englisch: „Kanada“

Erdkunde: „Tourismus in Brandenburg“

Mathematik (+IF): „Numerische Methoden“

Musik: „Musik zwischen Rebellion und Widerstand“

Deutsch: „Wie wollen wir leben? Utopie und Dystopieals Spiegel von Wirklichkeit“

Berufs- und Studienorientierung: „Schulinnovation durch Team-Projekte“

Angebote 2019/20

pol. Bildung: „Menschenrechtsverletzungen“

Kunst: „Wort und Bild“

Musik: „Filmmusik und Medien“

Sport/ Physik: „Biomechanische Bewegungsanalyse“

Biologie/ Chemie: „Chemie für Mediziner“

Berufs- und Studienorientierung: „Schulinnovation durch Team-Projekte“

Angebote 2018/19

Englisch: „Australia – Down Under on top“

Mathematik: „Numerische Verfahren in der Mathematik“

Biologie/Chemie: „NAWI: Umwelt – Ernährung – Energie“

Musik: „Der Sound der großen Freiheit – Gesellschaftliche Widerstände oder jugendliche Rebellion in der Musik“

Geografie: „Boomtown Potsdam – immer mehr, immer mehr,…“

Deutsch: „Wie wollen wir leben? Utopie und Dystopie als Spiegel von Wirklichkeit“

Wissenschaftspropädeutik

Propädeutik (griech.) = Vorbildung

„Wissenschaftspropädeutik in der Schule kann im weitesten Sinne als Beitrag der Schule zur Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten an den Universitäten verstanden werden.“

Klaus Moegling, 2003

Allgemeine Ziele

  • Aneignung wissenschaftlicher Arbeitsweisen sowie exemplarische Vertiefung fachbezogener und überfachlicher Kompetenzen
  • Erarbeitung einer Seminararbeit (Umfang: ca. 10-15 Textseiten)
  • Präsentation der Ergebnisse

Kompetenzentwicklung wissenschaftspropädeutischen Lernens

WissenMethoden der ErkenntnisgewinnungReflexions- und Urteilsfähigkeit
Grundlagenwissen,
Orientierungswissen
typische Denk- und Arbeitsweisen,
Methoden des eigenen Lernens (Einstellungen und Verhaltensweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten)
z.B.
Methodenkritik,
Infrage stellen fachwissenschaftlicher Ergebnisse

Die Ausprägung Wissenschaftspropädeutik

  • ermöglicht forschendes Lernen und leitet im Kontext eines übergreifenden Rahmenthemas zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten an.
  • Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine individuelle schriftliche Seminararbeit zu einem Teilaspekt des Rahmenthemas und präsentieren ihre Ergebnisse.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrem selbstständigen Arbeitsprozess von der Lehrkraft betreuend begleitet.

Die Ausprägung zur Studien- und Berufsorientierung

  • dient zur Aufklärung über Studiengänge und Berufsbereiche sowie der Klärung eigener Stärken und Interessen zur Entwicklung der Berufswahlkompetenz,
  • kann durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern schon während der Schulzeit praxisnahe Erfahrungen ermöglichen.
  • Es wird eine anwendungsbezogene Projektarbeit im Team erstellt und präsentiert.
  • Im Vordergrund stehen die Erkundungsaktivitäten und die Erstellung der Projektarbeit, organisatorisch und fachlich vorbereitet und begleitet durch die Lehrkraft

Bewertung und Prüfungen

Im Seminarkurs werden keine Klausuren geschrieben.

Anhand der Aktivitäten der Schüler/innen in den jeweiligen Arbeitsphasen werden angemessene Formen von Leistungsnachweisen definiert, von den Schüler/innen erbracht und von den Lehrkräften bewertet. Hierzu gehört auch die jeweilige Seminar- bzw. Projektarbeit und deren Präsentation. Kriterien für die Leistungsbewertung werden in den beteiligten Fachkonferenzen abgestimmt.

Die Halbjahresergebnisse können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Kurse:

Das Kursangebot

  • Kursangebot bestimmt sich nach Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen personeller und sächlicher Möglichkeiten
  • Anspruch auf Einrichtung eines Kurses besteht nicht

Entscheidung über Kursangebot trifft Schulleiter/in im Rahmen der Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte

Leistungskursangebot der Schule:

Sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldNaturwissenschaftlich-mathematisch-technisches AufgabenfeldGesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
Deutsch, EnglischMathematik, Biologie, Chemie, PhysikErdkunde

Grundkursangebot der Schule:

Sprachlich-literarisch-künstlerisches AufgabenfeldGesellschaftswissenschaftliches AufgabenfeldNaturwissenschaftlich-mathematisch-technisches Aufgabenfeld

Deutsch,

Englisch, Französisch, Spanisch, Latein

Kunst, Musik, darstellendes Spiel

Geschichte,
Geschichte-bilingual (En),

Erdkunde, pol. Bildung,

Philosophie

Mathematik,

Biologie, Chemie, Physik

Informatik, Technik

ohne Aufgabenfeld: Sport

Belegverpflichtung laut gymnasialer Oberstufenverordnung

  • 2 Kurse auf erhöhtem Niveau = Leistungskurse
    Eines der Leistungskursfächer muss das Fach Deutsch, Mathematik oder Englisch sein
  • 7 Kurse auf grundlegendem Niveau = Grundkurse
  • 1 Seminarkurs
  • Folgende Fächer müssen je nach Schwerpunktsetzung (= ein Fach des Schwerpunkts ist Leistungskursfach) belegt werden:
 

Es können nur die Kurse gewählt werden, die in Klasse 10 durchgängig belegt worden sind.

 

Geschichte bilingual

Durch Geschichte bilingual ist die Belegverpflichtung in Geschichte erfüllt.

Bei der Belegung von Spanisch, Französisch oder Latein und gleichzeitiger Belegung des Kurses Geschichte bilingual die Belegverpflichtung für die zweite Fremdsprache (Englisch) erfüllt.

Geschichte bilingual kann belegt werden, wenn:

  • in Klasse 10 dieser Kurs belegt wurde
  • ein mindestens halbjähriger Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land absolviert wurde
  • Englisch Muttersprache ist

Wochenstundenzahl

Leistungskurse = 5 Wochenstunden,
Grundkurse = 3 Wochenstunden

Ausnahme: 4 Wochenstunden in den Grundkursen Mathematik und Geschichte bilingual

Qualifikationsphase:

Leistungsbewertung

Die Bewertung erfolgt über Noten mit Tendenz bzw. Punkten:

Note1+11-2+22-3+33-4+44-5+55-6
Punkte1514131211109876543210
Prozent959085807570656055504540332720 
  • Die Leistungen der vier Halbjahre der Qualifikationsphase 11/I, 11/II, 12/I, 12/II werden getrennt bewertet. Die erreichten Halbjahresnoten bilden die Grundlage der Berechnung der Gesamtqualifikation.
  • Die Bewertungsbereiche: Klausuren, anderer Leistungsnachweis und die mündl. Leistungsfeststellung gehen (sofern sie erbracht wurden) jeweils mit 33,3% in die Berechnung der Kurshalbjahresnote ein.
  • Leistungen aus dem Unterricht, wie Lernerfolgskontrollen, Vorträge und sonstige unterrichtliche Leistungen bilden den anderen Anteil der Halbjahresnote.

Inhaltliche Anforderung an Klausuren

  • Die Anforderungen in den Klausuren steigen im Verlauf der Qualifikationsphase sowohl im Umfang als auch inhaltlich auf Abiturniveau:
  • Anforderungsbereich I
    • Wiedergabe von Sachverhalten sowie die Verwendung erlernter fachbezogener Arbeitsweisen
  • Anforderungsbereich II
    • selbstständiges Anwenden erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf veränderte oder neue Problemstellungen
  • Anforderungsbereich III
    • selbstständige Lösung einer vielschichtigen Aufgabe einschließlich der Entscheidung über den Lösungsweg mit Begründungen, Schlussfolgerungen und Wertungen
  • In den Aufgaben der Klausur muss folgende Wichtung der Bereiche gegeben sein:
    • AFB III < AFB I < AFB II ≤ 50%

Anzahl und Länge der Klausuren (Kl. 11)

1. Schulhalbjahr2. Schulhalbjahr
LK
mind. 135 min (1)

GK
90 min

LK
mind. 135 min (1)

GK
90 min

Je eine in beiden LK

Im Fach Deutsch beträgt die Klausurdauer 180 min.

Je eine in:
DE
MA
eine FS
eine NW
eine GW

Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

je eine in beiden LK

Im Fach Deutsch beträgt die Klausurdauer 180 min.

Je eine in:
DE
MA
eine FS
eine NW
eine GW

Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen

(1) Die Entscheidung über die Dauer trifft die jeweilige Fachkonferenz.

Anzahl und Länge der Klausuren (Kl. 12)

  • in allen vier Abiturprüfungsfächern je eine pro Halbjahr
  • In den schriftlichen Abiturprüfungsfächern wird die Klausur in 12/I unter Abiturbedingungen geschrieben.

3. Schulhalbjahr

4. Schulhalbjahr

LK

GK

LK

GK

je eine in beiden LK

300 min in
DE, MA, EN

270 min
in den sonstigen Fächern

eine im schriftl. Abiturprüfungsfach

240 min in DE
255 min in MA
270 min in EN, FR

210 in sonstigen Fächern

eine im mdl. Abiturprüfungsfach

90 min

je eine in beiden LK

mind. 135 min (1)

Im Fach Deutsch
beträgt die Klausurdauer
180 min.

je eine im schriftl. und
mndl. Abiturprüfungsfach

90 min

(1) Die Entscheidung über die Dauer trifft die jeweilige Fachkonferenz.

Anderer Leistungsnachweis

  • Im 1. bis 3. Schulhalbjahr kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis (ALN) erbracht werden.
  • Die Anzahl der Klausuren bleibt davon unberührt.
  • Ziel: Förderung der Fähigkeit, ein selbst gewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.

Anforderungen und Bewertung

  • Der ALN ist mit den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen einer Klausur vergleichbar und kann als Gruppenarbeit erbracht werden.
  • Aufgabenstellung, Erwartungshorizont, Termine für Abgabe, Vortrag bzw. Fertigstellung sowie Bewertungskriterien und Bewertung sind schriftlich zu fixieren.
  • Beantragung eines anderen Leistungsnachweises kann nur bis zum Ablauf der ersten 14 Tage des Semesterbegins erfolgen.
  • Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Möglichkeiten

  • Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu „normalen“ Referaten
  • Beitrag zu einem Wettbewerb
  • Durchführung von Experimenten mit schriftl. Auswertung oder Vortrag oder Demonstration
  • Vorstellung einer fremdsprachlichen Originalliteratur
  • Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb
  • Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft

Die mündliche Leistungsfeststellung

Die mündliche Leistungsfeststellung findet im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase statt und ist in einer fortgeführten Fremdsprache zu erbringen. (Dies gilt nicht für Latein.)
Sie dient dem Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz in den Bereichen der Diskurs- und der Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des Europäischen Referenzrahmens, Niveau B2.

Ist das Fach Englisch oder Französisch schriftliches Prüfungsfach, muss in diesem Fach die mündliche Leistungsfeststellung erfolgen.
Es ist in beiden Sprachen eine mündliche Leistungsfeststellung zu erbringen, wenn beide Sprachen schriftliche Prüfungsfächer sind.

Sie erfolgt als Gruppengespräch mit i.d.R. drei Schüler/innen und hat dabei eine Dauer von 20 Minuten.

Die Aufgabenstellung wird von der unterrichtenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht in der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder.

Die Bewertung geht mit 33,3% in die Kurshalbjahresnote ein.

Rücktritt

(siehe Kurse – Belegverpflichtung)

Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich:

  • wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann
  • auf Antrag, wenn auf Grund eines längeren Unterrichtsversäumnisses oder aus anderen Gründen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gefährdet ist

Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden.

Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.

Weitere Infos

Die offiziellen PowerPoint-Präsentationen von den zentralen Informationsveranstaltungen sowie weiterführende Downloadsfinden Sie auf der Seite PDF-Downloads.